Wien (OTS) – Anspruch auf Ausgleichszahlung
Rund 50.000 Passagiere sind von den 400 abgesagten Flügen betroffen, deren Rechte gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geschützt sind.
Die EU-Verordnung 261/2004 sieht bei Flugausfällen je nach Länge der Flugstrecke Ausgleichszahlungen in der Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € vor, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug kurzfristig annulliert wurde. Nur bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter oder einer Sicherheitssperre des Flughafens muss die Fluglinie keine Zahlung leisten.
Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Streiks des eigenen Personals bei Fluglinien nicht als außergewöhnlicher Umstand gelten. Betroffenen Passagieren kann eine Ausgleichszahlung zustehen.
Recht auf Ersatzbeförderung
Auch bei Flugausfällen wegen Streiks des Bordpersonals bei Austrian Airlines haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Die Airline muss so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten, die auch per Bahn oder Bus erfolgen kann. Wenn die angebotene Beförderung nicht zumutbar ist, kann der Passagier unter kurzer Fristsetzung um ein anderes Angebot ersuchen oder selbst eine Ersatzbeförderung organisieren.
Ticketkosten zurückerhalten
Passagiere, die die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen wollen oder können, haben das Recht auf Rückerstattung der gesamten Ticketkosten. Diese muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge erfolgen. Die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und Rückerstattung steht dem Passagier frei.
Betreuungsleistung
Ab einer zweistündigen Verspätung haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen von der Fluglinie. Dies umfasst Speisen, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung. Falls keine Gutscheine für diese Leistungen ausgegeben werden, sollten alle Belege sorgfältig aufbewahrt werden, da diese Ausgaben von der Fluglinie erstattet werden müssen.
Für eine Überprüfung der Ansprüche können betroffene Passagiere ihren Flug einfach bei FairPlane einreichen.
Rechtliche Angaben:
Quelle: OTS APA Presseaussendung vom 27.03.2024
Foto „Bildagentur“: Symbolfoto
Autor: Kurt Kellerer