AK bestätigt: Eigenmarken des heimischen Handels werden günstiger, Markenprodukte der internationalen Lebensmittelindustrie teurer

Rückenwind für HV-Forderung nach Verbot territorialer Lieferbeschränkungen: EU-Kommission verhängt 337 Mio. Euro Geldbuße gegen Lebensmittelkonzern Mondelez

Das Kronjuwel für die Wettbewerbsfähigkeit der EU ist der Binnenmarkt, der aber noch nicht fertig ist. Die heutige Entscheidung der europäischen Wettbewerbskommission ist daher ein wichtiges Signal an alle internationalen Lebensmittelproduzenten, dass eine Behinderung des grenzüberschreitenden Handels im EU-Binnenmarkt nicht länger toleriert wird
Rainer Will

Wien (OTS)  Die Endkundenpreise für die günstigsten Lebensmittel und Diskont-Eigenmarken in den heimischen Supermärkten und Diskontern sind laut dem aktuellen AK Preismonitor im Vorjahresvergleich um 3,3% gefallen – und dies trotz anhaltend hoher Kosten für Energie, Personal, Logistik und Fremdkapital. Gestiegen sind hingegen die Preise für teurere Markenprodukte von globalen Lebensmittelkonzernen.

Territoriale Lieferbeschränkungen kosten europäische Konsument:innen 14 Milliarden Euro

Ein Hauptgrund dafür ist der vielzitierte „Österreich-Aufschlag“, den heimische Lebensmittelhändler in der grenzüberschreitenden Beschaffung bezahlen müssen. Konkret handelt es sich um diskriminierende Praktiken der Industrie, mit denen Konsument:innen in Österreich höhere Preise verrechnet werden als etwa in Deutschland. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat dies in ihrem Endbericht zur Branchenuntersuchung der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette vom November 2023 bereits kritisiert.

Der Handelsverband wiederum zeigt diese unfaire Praxis schon seit 2022 immer wieder auf. Diese Form der Diskriminierung macht laut BWB einen Großteil des Preisunterschiedes zwischen Österreich und Deutschland aus und kostet die Konsument:innen europaweit jährlich rund 14 Milliarden Euro.

Behinderung des grenzüberschreitenden Handels: Mondelez muss Millionenstrafe zahlen

Der Handelsverband fordert schon seit Jahren ein Verbot territorialer Lieferbeschränkungen und erhält jetzt Rückenwind seitens der EU-Wettbewerbskommission. Wie heute bekannt gegeben wurde, muss der globale Lebensmittelproduzent Mondelez International für die Behinderung des grenzüberschreitenden Handels im europäischen Binnenmarkt eine Geldbuße von 337 Mio. Euro zahlen. Darauf einigte sich der Hersteller mit der EU-Kommission in einem Settlement.

Mondelez habe den grenzüberschreitenden Verkauf in der EU laut EU-Vizepräsidentin und Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager unrechtmäßig eingeschränkt, um die Preise für seine Produkte zum Nachteil der Verbraucher in Ländern wie Österreich oder Belgien hochzuhalten.

Europäischer Binnenmarkt ist Kronjuwel für Wettbewerbsfähigkeit der EU

Das Kronjuwel für die Wettbewerbsfähigkeit der EU ist der Binnenmarkt, der aber noch nicht fertig ist. Die heutige Entscheidung der europäischen Wettbewerbskommission ist daher ein wichtiges Signal an alle internationalen Lebensmittelproduzenten, dass eine Behinderung des grenzüberschreitenden Handels im EU-Binnenmarkt nicht länger toleriert wird„, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des freien und überparteilichen Handelsverbandes.

„Der nächste Schritt kann nur ein gesetzliches Verbot von territorialen Lieferbeschränkungen in der gesamten Union sein, damit die Händler in kleineren Ländern wie Österreich oder Belgien Waren nicht mehr zu weit überhöhten Kosten beschaffen müssen. Das würde die europäischen Konsumentinnen und Konsumenten pro Jahr um 14 Milliarden Euro entlasten“, so Will, der Sprecher des Handels.

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