Immer mehr Menschen bevorzugen das Onlineshopping, jedoch ist es für viele Verbraucher nicht immer möglich, Pakete persönlich entgegenzunehmen. Eine Abstellgenehmigung ermöglicht es Zustellern, Lieferungen an einem festgelegten Ort zu hinterlegen. Doch Vorsicht ist geboten: Im Falle einer Abstellgenehmigung tragen Verbraucher das Risiko, dass das Paket nach der Ablage verschwindet oder beschädigt wird. Es gibt jedoch eine sicherere Alternative.
Um die bestellte Ware als Besitzer zu erhalten, müssen Verbraucher die Lieferung persönlich entgegennehmen. Wenn das Paket verloren geht oder beschädigt ankommt, trägt das versendende Unternehmen das Risiko. Verbraucher können dann eine erneute Lieferung oder den Austausch der beschädigten Ware verlangen. Dies gilt auch, wenn das Paket ohne Abstellgenehmigung einfach vor der Haustür abgestellt wurde.
Wenn jedoch eine Abstellgenehmigung vorliegt, erfüllt der Zusteller seine Verpflichtung, sobald das Paket am vereinbarten Ort hinterlegt wurde. Es wird dann als zugestellt betrachtet, und Verbraucher tragen das Risiko eines Verlustes oder Diebstahls. Dies gilt jedoch nur, wenn die Ware an der genehmigten Stelle abgelegt wurde. Die Verbraucherschützer der AK empfehlen, einen nicht einsehbaren Ort zu wählen, der vor Regen, Schnee und Wind geschützt ist und genau beschrieben werden sollte, idealerweise mit einem Foto.
Eine sichere Alternative zur Abstellgenehmigung ist die Umleitung der Lieferung zu einer Abholstation. Das Abholen des Pakets dort mag zwar etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, erspart jedoch Ärger und Geld, wenn das Paket verloren geht oder beschädigt wird.
Rechtliche Angaben:
Quelle: OTS APA Presseaussendung vom 06.03.2024
Foto Paketlieferant: Symbolfoto