Wien (OTS) – Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt die Forcierung der digitalen Antragstellung für das Arbeitslosengeld als wegweisenden Schritt in Richtung Digitalisierung im Arbeitsmarktservice (AMS). Christoph Neumayer, Generalsekretär der IV, äußert sich erfreut über den heute in Begutachtung gegangenen Gesetzesentwurf, der eine gesetzliche Priorisierung der digitalen Antragstellung vorsieht.

Digitalisierung im AMS: Vorrang für elektronische Antragstellung und Kommunikation

Der Vorstoß, die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld gesetzlich zu priorisieren, wird von der Industrie als entscheidender Fortschritt gewertet. Bereits jetzt ist es möglich, den Antrag elektronisch zu stellen, doch die gesetzliche Priorisierung soll sicherstellen, dass diese Option verstärkt genutzt wird. Neumayer betont, dass dies nicht nur für die Beraterinnen und Berater des AMS Vorteile bringt, sondern auch für die Arbeitssuchenden, die sich so den Behördenweg und bürokratischen Aufwand ersparen können.

Digitalisierung im Dienste der Effizienz und Servicequalität

Die Industrie setzt sich seit langem dafür ein, die Digitalisierung im AMS voranzutreiben und die Möglichkeiten, die sie bietet, zu nutzen. Die gesetzliche Priorisierung der digitalen Antragstellung und Kommunikation über das „eAMS-Konto“ wird als Schritt in die richtige Richtung gesehen. Dies umfasst auch die digitale Übermittlung von Vermittlungsvorschlägen, was sowohl für das AMS als auch für die Arbeitssuchenden Vorteile mit sich bringt.

Neumayer unterstreicht die Bedeutung, dass das AMS im Zeitalter der Digitalisierung am Puls der Zeit bleibt. Die Nutzung digitaler Prozesse und Angebote des AMS stärkt die Effizienz und Servicequalität und trägt dazu bei, dass Beratung und Vermittlung intensiver und effektiver gestaltet werden können.

Die Industriellenvereinigung sieht in der vorliegenden Gesetzesinitiative einen Schritt hin zu einem modernen, digitalisierten Arbeitsmarkt, der den Bedürfnissen sowohl der Arbeitssuchenden als auch der Arbeitsvermittlungsdienste gerecht wird.

 

Rechtliche Angaben:

Quelle: OTS Presseaussendung vom 28.03.2024
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Autor: Kurt Kellerer