Vereinbarung für Interviews, Gastbeiträge und Redaktionelle Berichte
Es entstehen Protagonist:innen für die gelisteten Services keine Kosten.
Bildrechte:
Der Protagonist versichert, dass er alle notwendigen Rechte an den Bildern besitzt, die er der Presseagentur zur Verfügung stellt. Dies gilt für alle Bilder, die im Rahmen von Interviews, Gastbeiträgen und redaktionellen Berichten verwendet werden.
Rücktrittsrecht:
Sowohl die Presseagentur als auch der Protagonist können jederzeit ohne irgendwelche wechselseitigen Ansprüche (va. hinsichtlich Zeitaufwand) von einem Interview, Gastbeitrag oder redaktionellen Bericht zurücktreten oder die Zusammenarbeit abbrechen.
Suchmaschinenindexierung:
Der Protagonist nimmt zur Kenntnis, dass alle Interviews, Gastbeiträge und redaktionelle Berichte in Suchmaschinen an sehr prominenter Stelle gelistet werden. Die Presseagentur behält sich jedoch das Recht vor, Inhalte (Presseaussendungen, Pressemappen & Erfahrungsberichte) aus redaktionellen Gründen nach einer gewissen Zeit aus den Suchmaschinenindizes entfernen zu lassen.
Der Protagonist willigt ein, dass er rechtzeitig und schriftlich verständigt wird, sollte ein Bericht zur Löschung anstehen.
Nutzung der Inhalte:
Der Protagonist darf Interviews, Gastbeiträge und redaktionelle Berichte nicht kopieren, remixen, vertonen oder in anderer Form verändern. Er ist berechtigt, auf die veröffentlichten Inhalte zu verlinken, muss jedoch auf alle Kennzeichnungspflichten achten.
Keine Veröffentlichungsgarantie:
Es besteht keine Garantie, dass Interviews, Gastbeiträge oder redaktionelle Berichte von den Medien veröffentlicht werden.
Freigabe von Beiträgen, Erfahrungsberichten & Kommentaren durch den Protagonisten:
Alle Veröffentlichungen (betrifft auch Bewertungen und Kommentare) müssen vom Protagonisten vor einer Veröffentlichung schriftlich freigegeben werden.
Kommunikation:
Alle Absprachen und Abläufe, die per Messenger oder E-Mail erfolgen, sind Teil dieser Vereinbarung und bedürfen keiner gesonderten Nennung.
Schriftform:
Für Nebenabreden und alle anderen Vereinbarungen gilt die Schriftform.
Logo-Nutzung:
Die EPAS Presseagentur ist berechtigt, das Logo des Protagonisten im Zusammenhang mit Interviews, Gastbeiträgen und redaktionellen Berichten zu verwenden. Dies umfasst ausschließlich die Nutzung auf der Website der Epas Presseagentur.
Nutzung von Website Screenrecordings für die Anmoderation im Format „Presseflirt TV“:
Die EPAS Presseagentur ist berechtigt Screenrecordings der Website des Protagonisten für eine kurze Anmoderation zur Web-TV Vorstellung gegenüber Medienvertretern zu verwenden.
Verwendung der Anmoderation des Formats „Presseflirt TV“ auf der Videoplattform Youtube:
Die EPAS Presseagentur ist berechtigt das Video der Presseflirt TV Anmoderation auf ihrem Youtube Kanal bereit zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, selbiges gegebenenfalls aus redaktionellen Gründen nach einer gewissen Zeit aus dem dortigen Index entfernen zu lassen.
Geltendes Recht:
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Graz.