Vereinbarung für Interviews, Gastbeiträge und Redaktionelle Berichte
Bildrechte:
Der Protagonist versichert, dass er alle notwendigen Rechte an den Bildern besitzt, die er der Presseagentur zur Verfügung stellt. Dies gilt für alle Bilder, die im Rahmen von Interviews, Gastbeiträgen und redaktionellen Berichten verwendet werden.
Rücktrittsrecht:
Sowohl die Presseagentur als auch der Protagonist können jederzeit ohne irgendwelche wechselseitigen Ansprüche (va. hinsichtlich Zeitaufwand) von einem Interview, Gastbeitrag oder redaktionellen Bericht zurücktreten oder die Zusammenarbeit abbrechen.
Suchmaschinenindexierung:
Der Protagonist nimmt zur Kenntnis, dass alle Interviews, Gastbeiträge und redaktionelle Berichte in Suchmaschinen an sehr prominenter Stelle gelistet werden. Die Presseagentur behält sich jedoch das Recht vor, Inhalte aus redaktionellen Gründen nach einer gewissen Zeit aus den Suchmaschinenindizes entfernen zu lassen.
Der Protagonist willigt ein, dass er rechtzeitig und schriftlich verständigt wird, sollte ein Bericht zur Löschung anstehen.
Nutzung der Inhalte:
Der Protagonist darf Interviews, Gastbeiträge und redaktionelle Berichte nicht kopieren, remixen, vertonen oder in anderer Form verändern. Er ist berechtigt, auf die veröffentlichten Inhalte zu verlinken, muss jedoch auf alle Kennzeichnungspflichten achten.
Keine Veröffentlichungsgarantie:
Es besteht keine Garantie, dass Interviews, Gastbeiträge oder redaktionelle Berichte von den Medien veröffentlicht werden.
Kommunikation:
Alle Absprachen und Abläufe, die per Messenger oder E-Mail erfolgen, sind Teil dieser Vereinbarung und bedürfen keiner gesonderten Nennung.
Schriftform:
Für Nebenabreden und alle anderen Vereinbarungen gilt die Schriftform.
Logo-Nutzung:
Die EPAS Presseagentur ist berechtigt, das Logo des Protagonisten im Zusammenhang mit Interviews, Gastbeiträgen und redaktionellen Berichten zu verwenden. Dies umfasst die Nutzung auf der Website der Presseagentur sowie in sozialen Medien, Print- und Online-Medien.
Geltendes Recht:
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Graz.