Werde Teil unserer Mission: Bei uns machen Bürger Presse!

Du hast ein Gespür für spannende Geschichten, die Welt um dich herum fasziniert dich, und du möchtest deine Perspektive mit einem größeren Publikum teilen? Dann könnte der Bürgerjournalismus genau das Richtige für dich sein! Bei der EPAS Presseagentur bieten wir dir die Chance, Teil einer wachsenden Gemeinschaft von Bürgerjournalisten zu werden. Mit unserem Slogan „Bei uns machen Bürger Presse“ unterstreichen wir unser Engagement, dir eine Plattform zu bieten, auf der deine Stimme zählt. Erfahre hier, was es bedeutet, ein Bürgerjournalist zu sein, und warum du unbedingt bei uns mitmachen solltest.

Was ist ein Bürgerjournalist?

Ein Bürgerjournalist ist jemand, der ohne formelle journalistische Ausbildung oder Anstellung in einem Medienhaus eigene Inhalte produziert und veröffentlicht. Das können Berichte, Meinungen, Videos, Fotos oder Kommentare sein, die auf sozialen Medien, Blogs oder anderen digitalen Plattformen geteilt werden. Bürgerjournalisten sind oft nah am Geschehen und können Ereignisse und Themen aufgreifen, die von traditionellen Medien übersehen werden. Sie bieten frische, authentische Einblicke und sind eine unverzichtbare Ergänzung zu den etablierten Nachrichtenquellen.

Deine Rolle als Bürgerjournalist bei der EPAS Presseagentur

Bei der EPAS Presseagentur wirst du nicht einfach nur ein weiteres Mitglied im Team – du wirst ein wichtiger Teil einer Bewegung, die das Gesicht des Journalismus verändert. Du hast die Freiheit, über Themen zu berichten, die dir am Herzen liegen, sei es lokal, national oder global. Ob du eine Leidenschaft für Politik, Umweltschutz, Kultur, Sport oder soziale Gerechtigkeit hast – bei uns findest du die Unterstützung, die du benötigst, um deine Geschichten professionell und wirkungsvoll zu präsentieren.

Unsere Unterstützung für dich

Als Bürgerjournalist bei EPAS bist du nicht auf dich allein gestellt. Wir bieten dir Zugang zu einem Netzwerk erfahrener Journalisten, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Darüber hinaus stellen wir dir Ressourcen zur Verfügung, die dir helfen, deine journalistischen Fähigkeiten zu erweitern – von Schreibworkshops über Fotografie-Kurse bis hin zu rechtlichen Schulungen, damit du immer auf der sicheren Seite bist.

Wir wissen, dass die Welt des Journalismus sich ständig weiterentwickelt, und wir sind bestrebt, dir die Werkzeuge und das Wissen zu bieten, um in dieser dynamischen Umgebung erfolgreich zu sein. Deine Beiträge werden nicht nur auf unserer Plattform veröffentlicht, sondern können auch in unseren Partnernetzwerken, sowohl online als auch offline, erscheinen. So erreichst du ein breites Publikum und machst einen echten Unterschied.

Warum EPAS?

EPAS steht für unabhängigen, vielseitigen und zugänglichen Journalismus. Unser Ziel ist es, die Stimme der Bürger zu stärken und die Geschichten, die wirklich zählen, ins Rampenlicht zu rücken. Wir glauben daran, dass jeder das Potenzial hat, die Welt durch Journalismus zu verändern – und dass es keine spezielle Ausbildung braucht, um gehört zu werden.

Mit unserem Slogan „Bei uns machen Bürger Presse“ bringen wir auf den Punkt, worum es bei uns geht: Wir sind eine Plattform für Menschen wie dich – Menschen, die etwas zu sagen haben und bereit sind, sich einzubringen.

Wie du dich bewirbst

Du hast Lust bekommen, ein Teil unseres Teams zu werden? Dann schicke uns deine Bewerbung mit einem kurzen Lebenslauf und einem Beispiel deiner bisherigen Arbeit – sei es ein Artikel, ein Blogpost, ein Video oder ein Fotobeitrag. Erzähle uns, warum du Bürgerjournalist werden möchtest und welche Themen dir besonders am Herzen liegen.

Bewerbungen können direkt über unsere Website eingereicht werden. Wir freuen uns darauf, von dir zu hören und gemeinsam die Zukunft des Journalismus zu gestalten!

Schlusswort:

Die Welt braucht Menschen, die bereit sind, ihre Geschichten zu teilen und ihre Perspektiven zu äußern. Wenn du glaubst, dass du das Zeug dazu hast, die Welt durch Journalismus zu verändern, dann ist dies deine Chance. Bei der EPAS Presseagentur – wo Bürger Presse machen – warten wir auf deine Stimme. Mach mit und werde Teil einer neuen Ära des Journalismus!

Presseinterview Dr. Jörg Winterhuber

Presseinterview Dr. Jörg Winterhuber

„Zwei der wichtigsten Trends, die ich sehe, sind die fortschreitende Digitalisierung und die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit“

Website & Kontakt Dr. Jörg Winterhuber: winterhuber.co.at

Pressmedia Redaktion:
Herr Dr. Winterhuber, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview genommen haben. Können Sie uns zu Beginn einen Überblick über Ihre derzeitigen Projekte geben und wie diese kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) unterstützen?

Dr. Jörg Winterhuber: Sehr gerne. Derzeit arbeite ich an mehreren spannenden Projekten, die darauf abzielen, KMUs zu stärken und ihnen die Werkzeuge und Strategien zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Markt zu bestehen. Eines meiner Hauptprojekte ist ein umfassendes Online-Coaching-Programm, das speziell auf die Bedürfnisse von KMUs zugeschnitten ist. Dieses Programm bietet praxisnahe Anleitungen und bewährte Methoden, die Unternehmen helfen, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren, ihre Effizienz zu steigern und letztlich ihre Profitabilität zu verbessern.

Darüber hinaus arbeite ich mit einer Reihe von Unternehmen an Innovationsprojekten, bei denen wir fortschrittliche Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen einsetzen, um datenbasierte Entscheidungen zu treffen und Geschäftsprozesse zu automatisieren. Ein Beispiel ist ein mittelständisches Produktionsunternehmen, das durch die Implementierung von KI-gesteuerten Analysewerkzeugen seine Produktionskosten um 15% senken konnte.


Digitalisierung spielt offensichtlich eine große Rolle in Ihren Beratungen. Können Sie genauer erläutern, wie Sie diese Technologien in Ihre Strategien integrieren und welche Vorteile sie für KMUs bieten?


Dr. Jörg Winterhuber
: Natürlich. Die Digitalisierung bietet eine Fülle von Möglichkeiten für KMUs, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Ein zentraler Aspekt meiner Arbeit ist die Integration digitaler Tools und Technologien in die bestehenden Geschäftsabläufe der Unternehmen. Dies beginnt oft mit der Implementierung einfacher digitaler Lösungen, wie z.B. CRM-Systeme (Customer Relationship Management), die es Unternehmen ermöglichen, ihre Kundenbeziehungen effektiver zu verwalten und wertvolle Einblicke in das Kundenverhalten zu gewinnen.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist der Einsatz von KI und maschinellem Lernen, um datenbasierte Entscheidungen zu treffen. Durch die Analyse großer Datenmengen können Unternehmen Muster und Trends erkennen, die ihnen helfen, ihre Produkte und Dienstleistungen besser an die Bedürfnisse ihrer Kunden anzupassen. Ein praktisches Beispiel hierfür ist die Einführung von Vorhersagealgorithmen in der Lagerverwaltung eines Einzelhandelsunternehmens, wodurch Bestände optimiert und Kosten reduziert wurden.


Das klingt äußerst vielversprechend. Wie gehen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung solcher Strategien vor, und welche Herausforderungen begegnen Ihnen dabei?


Dr. Jörg Winterhuber
: Der erste Schritt bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien besteht immer in einer gründlichen Analyse der aktuellen Situation des Unternehmens. Es ist wichtig, die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse des Unternehmens zu verstehen. Dazu führe ich oft intensive Workshops und Gespräche mit dem Führungsteam und den Mitarbeitern durch, um ein umfassendes Bild zu bekommen.

Eine der größten Herausforderungen besteht darin, die Mitarbeiter auf die Reise der digitalen Transformation mitzunehmen. Veränderungen können beängstigend sein, und es ist entscheidend, dass alle Beteiligten den Nutzen und die Vorteile verstehen. Hierbei lege ich großen Wert auf transparente Kommunikation und Schulungen, um die Akzeptanz neuer Technologien zu fördern.

Ein Beispiel für eine erfolgreiche Umsetzung ist ein Traditionsunternehmen, das ich bei der Einführung einer neuen E-Commerce-Plattform unterstützt habe. Anfangs gab es viel Skepsis, insbesondere bei den älteren Mitarbeitern. Durch gezielte Schulungen und die schrittweise Einführung der neuen Technologie konnten wir jedoch die Akzeptanz erhöhen und das Unternehmen in eine neue Ära der Digitalisierung führen. Heute generiert dieses Unternehmen einen erheblichen Teil seines Umsatzes online.


Sie haben bereits einige beeindruckende Fallstudien erwähnt. Können Sie uns mehr über Ihre erfolgreichsten Projekte und die spezifischen Ergebnisse erzählen, die Sie erzielt haben?

Dr. Jörg Winterhuber: Sehr gerne. Eine meiner stolzesten Errungenschaften ist die Beratung eines Startups, das ich von seiner Gründungsphase an begleitet habe. Dieses Unternehmen hatte eine innovative Idee, aber keine klare Strategie, wie es diese auf den Markt bringen sollte. Gemeinsam haben wir einen umfassenden Geschäftsplan entwickelt und eine Markteintrittsstrategie erarbeitet. Durch die Implementierung agiler Methoden und kontinuierliche Marktanalysen konnten wir das Produkt erfolgreich platzieren und das Unternehmen innerhalb von zwei Jahren zum Marktführer in seiner Nische machen.

Ein weiteres erfolgreiches Projekt war die Zusammenarbeit mit einem mittelständischen Fertigungsunternehmen, das vor der Herausforderung stand, seine Produktionsprozesse zu modernisieren und Kosten zu senken. Durch die Einführung von Lean-Management-Prinzipien und den Einsatz von Industrie 4.0-Technologien konnten wir die Produktionskosten um 20% reduzieren und die Effizienz erheblich steigern. Dies hatte nicht nur positive finanzielle Auswirkungen, sondern verbesserte auch die Arbeitsbedingungen und die Zufriedenheit der Mitarbeiter.


Das sind beeindruckende Erfolge. Was motiviert Sie persönlich in Ihrer Arbeit und was treibt Sie an, weiterhin KMUs zu unterstützen?

Dr. Jörg Winterhuber: Meine größte Motivation ist es, einen positiven Unterschied zu machen und KMUs dabei zu helfen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Es ist unglaublich erfüllend zu sehen, wie Unternehmen durch gezielte Beratung und Unterstützung wachsen und erfolgreich werden. Besonders inspirierend finde ich es, wenn ich sehe, wie sich Unternehmen transformieren und wachsen, indem sie neue Technologien und innovative Geschäftsmodelle einsetzen.

Ein weiteres Element, das mich antreibt, ist die Leidenschaft für kontinuierliches Lernen und Entwicklung. Die Geschäftswelt verändert sich ständig, und es gibt immer neue Herausforderungen und Chancen. Ich finde es faszinierend, neue Trends und Technologien zu erforschen und zu sehen, wie sie in der Praxis angewendet werden können, um echte Veränderungen zu bewirken.

Welche Trends sehen Sie als besonders relevant für die Zukunft von KMUs und wie sollten sich Unternehmen darauf vorbereiten?

Dr. Jörg Winterhuber: Zwei der wichtigsten Trends, die ich sehe, sind die fortschreitende Digitalisierung und die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit. Die Digitalisierung bietet immense Möglichkeiten, von der Automatisierung von Prozessen bis hin zur Schaffung neuer Geschäftsmodelle. Unternehmen, die diese Technologien frühzeitig annehmen und in ihre Geschäftsstrategie integrieren, werden einen deutlichen Wettbewerbsvorteil haben.

Nachhaltigkeit ist ein weiterer kritischer Trend. Kunden legen zunehmend Wert auf nachhaltige Produkte und ethische Geschäftspraktiken. Unternehmen, die sich darauf einstellen und nachhaltige Initiativen ergreifen, können nicht nur ihre Umweltbilanz verbessern, sondern auch neue Kundensegmente erschließen und ihre Marke stärken.

Ein praktisches Beispiel ist ein Unternehmen, das ich kürzlich beraten habe. Durch die Implementierung von nachhaltigen Praktiken in ihrer Lieferkette und die Einführung umweltfreundlicher Produkte konnten sie nicht nur ihre Marktposition stärken, sondern auch neue Partnerschaften mit großen Einzelhändlern eingehen, die ebenfalls Wert auf Nachhaltigkeit legen.

Haben Sie besondere Methoden oder Techniken, die Sie bei der Beratung anwenden, um den Erfolg sicherzustellen?

Dr. Jörg Winterhuber: Ja, ich habe im Laufe der Jahre eine Reihe von Methoden entwickelt, die sich als sehr effektiv erwiesen haben. Eine davon ist die sogenannte „Customer Journey Mapping“, bei der wir die gesamte Erfahrung des Kunden mit dem Unternehmen analysieren und optimieren. Dies hilft, Schwachstellen zu identifizieren und gezielte Verbesserungen vorzunehmen.

Ein weiteres wichtiges Werkzeug ist das „Lean Startup“-Prinzip, das besonders für neue und innovative Geschäftsmodelle geeignet ist. Hierbei geht es darum, schnell Prototypen zu entwickeln, diese am Markt zu testen und basierend auf dem Feedback kontinuierlich zu verbessern. Diese iterative Herangehensweise ermöglicht es Unternehmen, schnell auf Marktveränderungen zu reagieren und ihre Produkte und Dienstleistungen effizienter zu gestalten.

Ein Beispiel für den Einsatz dieser Methoden ist ein Technologie-Startup, das wir bei der Markteinführung eines neuen Produkts unterstützt haben. Durch die Anwendung des Lean-Startup-Ansatzes konnten wir das Produkt in kürzester Zeit auf den Markt bringen und basierend auf dem Kundenfeedback schnell anpassen. Dies führte zu einer deutlich verkürzten Entwicklungszeit und einem schnelleren Markterfolg.

Was würden Sie anderen Beratern raten, die in Ihrem Bereich tätig sind oder tätig werden möchten?

Dr. Jörg Winterhuber: Mein wichtigster Ratschlag ist, niemals aufzuhören zu lernen und sich weiterzuentwickeln. Die Geschäftswelt verändert sich ständig, und nur wer bereit ist, sich anzupassen und neue Wege zu gehen, wird langfristig erfolgreich sein. Es ist essenziell, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklungen und Technologien zu bleiben und diese aktiv in die Beratung einzubeziehen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Investition in die Entwicklung der Mitarbeiter. Ein Unternehmen ist nur so stark wie seine Mitarbeiter, und es lohnt sich, in deren Weiterbildung und persönliches Wachstum zu investieren. Außerdem ist es entscheidend, eine Kultur der Offenheit und Innovation zu fördern, in der Ideen und Verbesserungen willkommen sind.

Ein letzter Tipp wäre, immer den Kunden in den Mittelpunkt zu stellen. Verstehen Sie, was Ihre Kunden wirklich brauchen und welche Herausforderungen sie haben. Nur so können Sie maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die echten Mehrwert bieten.

Gibt es besondere Anekdoten oder Geschichten aus Ihrer Beratungspraxis, die Sie mit uns teilen möchten?

Dr. Jörg Winterhuber: Eine Geschichte, die mir besonders in Erinnerung geblieben ist, handelt von einem traditionellen Familienunternehmen, das in die zweite Generation überging. Die neuen Inhaber wollten das Unternehmen modernisieren, stießen jedoch auf erheblichen Widerstand von Seiten der älteren Mitarbeiter und sogar einiger Kunden. Durch eine Kombination aus respektvollem Dialog, gezielten Schulungen und der schrittweisen Einführung moderner Technologien konnten wir diesen Übergang erfolgreich gestalten. Heute ist das Unternehmen nicht nur technologisch auf dem neuesten Stand, sondern auch kulturell gefestigt und bereit für die Zukunft.

Ein weiteres Beispiel ist eine kleine Bäckerei, die durch eine gezielte Marketingstrategie und die Verbesserung ihrer Online-Präsenz ihren Umsatz innerhalb eines Jahres verdoppeln konnte. Diese Transformation war nicht nur finanziell erfolgreich, sondern hat der Inhaberin auch gezeigt, dass selbst kleine Unternehmen mit den richtigen Strategien Großes erreichen können.

Zum Abschluss, welche Botschaft möchten Sie anderen Beratern und Unternehmern mit auf den Weg geben?

Dr. Jörg Winterhuber: Meine Botschaft lautet: Habt den Mut, neue Wege zu gehen und lasst euch nicht von Herausforderungen entmutigen. Jede Veränderung, so schwierig sie auch sein mag, bietet die Chance auf Wachstum und Verbesserung. Es ist wichtig, kontinuierlich zu lernen, flexibel zu bleiben und den Mut zu haben, Entscheidungen zu treffen, die nicht immer einfach sind, aber langfristig den größten Nutzen bringen.

Investiert in eure Mitarbeiter, fördert eine Kultur der Innovation und habt stets eure Kunden im Blick. Denn am Ende des Tages sind es die Kunden, die den Erfolg eines Unternehmens bestimmen.

Herr Dr. Winterhuber, wir danken Ihnen für dieses ausführliche und inspirierende Gespräch. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihren Projekten.

Dr. Jörg Winterhuber: Vielen Dank, es war mir eine Freude. Ich freue mich darauf, auch in Zukunft kleine und mittlere Unternehmen auf ihrem Weg zum Erfolg zu unterstützen.

Parlament: TOP im Nationalrat

Parlament: TOP im Nationalrat

Gemeindepaket, COFAG-Auflösung, U-Ausschüsse, Lebensmittelspenden, Hochwasserschutz, Cybersicherheit, Asylberatung, Schulpaket, VfGH

Wien (PK)  Wien (PK)- Über beinahe 60 Gesetzesvorhaben wird der Nationalrat in seiner letzten Plenarwoche vor dem Sommer beraten. Zum Auftakt am Mittwoch stehen insbesondere Gesetzesvorlagen aus den Bereichen Finanzen, Verfassung und Inneres auf der Tagesordnung. Zudem werden sich die Abgeordneten mit den Abschlussberichten des COFAG-Untersuchungsausschusses und des Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses befassen. Auch ein Digitalisierungspaket für den Schulbereich und das Hochwasserschutzprojekt Rhesi stehen zur Diskussion.

Konkret geht es etwa um ein 920 Mio. € schweres Gemeindepaket, die Auflösung der COFAG, mehr Geld für die Feuerwehren, die Befreiung von Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer und Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung im Zusammenhang mit Scheinfirmen. Zudem soll für VfGH-Richter:innen eine Cooling-Off-Phase von drei Jahren eingeführt und in Umsetzung einer EU-Richtlinie die Cybersicherheit von systemrelevanten Unternehmen und Institutionen erhöht werden. Aufgrund eines VfGH-Urteils sind die gesetzlichen Grundlagen für die Rechtsberatung von Asylwerber:innen zu adaptieren. Im Schulbereich sind unter anderem die Einführung eines elektronischen Schüler:innenausweises und die digitale Bereitstellung von Abschlusszeugnissen geplant.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung startet um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, in der die Grünen über das Thema „Hitze, Unwetter und Klimakrise gefährden unsere Gesundheit – aktiver Klimaschutz schützt die Bevölkerung“ diskutieren wollen.

Umsetzungsbericht zu den UN-Nachhaltigkeitszielen

Nach der Aktuellen Stunde wird sich das Plenum aller Voraussicht nach mit dem zweiten Nationalen Bericht zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) im Rahmen der „Agenda 2030“ und zwei Verfassungsnovellen befassen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Verfassungsausschuss seine Vorberatungen darüber zeitgerecht abschließt. Er wird am 2. Juli zusammentreten.

Gemäß dem von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler vorgelegten Bericht belegt Österreich unter 166 bewerteten UNO-Mitgliedern den 5. Platz bei der Umsetzung der Agenda 2030. Durch die Einbindung der Wissenschaft seien 950 konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der SDGs in Österreich entwickelt worden. Vermehrte Anstrengungen brauche es aber bei der Nachhaltigkeit in Konsum und Produktion, beim Schutz von Ökosystemen sowie bei der Bekämpfung des Klimawandels und seinen Folgen. Bereits umgesetzt wurden in Österreich dem Bericht zufolge die SDG-Ziele „Keine Armut“ und „Bezahlbare und saubere Energie“.

Raumordnungsverträge

Um Ländern die Einhebung von Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben zu erleichtern, hat der Nationalrat vor kurzem eine Verfassungsnovelle beschlossen. Nun wollen ÖVP und Grüne in Bezug auf die Raumordnung an einer weiteren verfassungsrechtlichen Schraube drehen. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollen die Länder ausdrücklich dazu ermächtigt werden, in Angelegenheiten der Raumplanung landesgesetzliche Bestimmungen zu beschließen. Diese sollen eine Koppelung von Flächenwidmungen und ähnlichen hoheitlichen Handlungen mit privatrechtlichen Vereinbarungen vorsehen. Dabei geht es beispielsweise darum, eine Umwidmung in Bauland mit bestimmten Auflagen wie der Errichtung eines Radwegs zu verknüpfen.

Ob und inwieweit das Vorhaben in der vorgeschlagenen Form umgesetzt wird, ist angesichts der noch ausstehenden Beratungen des Verfassungsausschusses allerdings offen. Der Gesetzesantrag wurde einer mehrwöchigen Begutachtung unterzogen und könnte noch abgeändert werden. Außerdem bedarf er im Nationalrat einer Zweidrittelmehrheit und damit der Zustimmung entweder der SPÖ oder der FPÖ, wobei sich die FPÖ bei einer ersten Ausschussdebatte im April „schockiert“ über das Vorhaben geäußert hatte. Sie sprach von einem „Einfallstor für politische Willkür“ und befürchtet ein Abwälzen von Infrastrukturkosten auf die Mieter:innen.

Cooling-off-Phase für VfGH-Richter:innen

Gleichfalls nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden könnte ein weiterer von den Koalitionsparteien vorgeschlagener Gesetzentwurf, der unter anderem eine Ausweitung der Unvereinbarkeitsbestimmungen für VfGH-Richter:innen vorsieht. Demnach soll künftig auch für einfache Verfassungsrichter:innen eine „Cooling-off-Phase“ eingeführt werden. Das bedeutet, dass zwischen der Ausübung bestimmter Ämter und Funktionen und einer Ernennung zum VfGH-Mitglied eine Zeitspanne von mindestens drei Jahren liegen muss. Das betrifft etwa Regierungsmitglieder, Abgeordnete und Funktionäre einer politischen Partei. Eine ähnliche Regelung – diesfalls für fünf Jahre – gibt es bereits für die VfGH-Spitze, also Präsident:in und Vizepräsident:in.

Außerdem soll mit dem Gesetzespaket dem Umstand Rechnung getragen werden, dass im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) mittlerweile weit mehr als Gesetze und Verordnungen sowie amtliche Verlautbarungen des Bundes veröffentlicht werden. Konkret geht es um eine klare Zuordnung von sonstigen Rechtsvorschriften zu den einzelnen Teilen des Bundesgesetzblattes und diverse Präzisierungen. Aufgrund der ausstehenden Ausschussberatungen ist noch offen, wie die Opposition zum Gesetzesvorhaben steht.

Wohl nicht auf die Tagesordnung kommen werden zwei SPÖ-Anträge, die ebenfalls am 2. Juli im Verfassungsausschuss beraten werden. Sie haben eine Änderung des Bundesarchivgesetzes und die Schaffung von sozialen Grundrechten zum Ziel.

Anpassungen im Bundes-Personalvertretungsgesetz

Angesichts der im Herbst bevorstehenden Personalvertretungswahlen im Bundesdienst stimmte der Verfassungsausschuss einhellig für eine Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes. Damit soll es etwa Wahlberechtigten künftig möglich sein, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, wenn sie am Wahltag Telearbeit verrichten. Außerdem werden die Einsehbarkeit in die Wählerliste und die Bestellung von Ersatzmitgliedern für die Wahlausschüsse erleichtert. Mittels Abänderungsantrag wurden im Ausschuss noch Anpassungen aufgrund erfolgter Reorganisationen in einzelnen Ressorts vorgenommen.

Abschlussberichte beider Untersuchungsausschüsse

Sowohl vom COFAG-Untersuchungsausschuss als auch vom Rot-Blauen-Machtmissbrauch-U-Ausschuss liegen die Abschlussberichte vor. Sie bestehen aus dem auf Basis eines Entwurfs von Verfahrensrichterin Christa Edwards erstellten Ausschussbericht, den jeweiligen Fraktionsberichten und Stellungnahmen betroffener Personen und umfassen jeweils einige hundert Seiten. Die Parteien ziehen zum Teil sehr unterschiedliche Schlüsse aus der Befragung von insgesamt 28 Auskunftspersonen und dem ihnen vorliegenden umfangreichen Aktenmaterial. Die Verfahrensrichterin selbst sieht die frühere Kritik des Rechnungshofs an der COFAG-Gründung bestätigt, während ihrer Einschätzung nach eine Bevorzugung von ÖVP-nahen Milliardären nicht direkt festgestellt werden konnte. Im Bericht zum Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss wird unter anderem die Einsetzung eines „Russland-Untersuchungsausschusses“ zu den im Raum stehenden Spionagevorwürfen empfohlen. Mit dem Aufruf des Abschlussberichts im Nationalrat ist die Tätigkeit des jeweiligen U-Ausschusses automatisch beendet.

Hilfspaket für die Gemeinden

Um die Liquidität der 2.093 österreichischen Kommunen zu verbessern und weitere Investitionen zu ermöglichen, haben die Regierungsparteien ein neues Gemeinde-Hilfspaket im Gesamtausmaß von 920 Mio. € geschnürt, das im Finanzausschuss auch die Zustimmung von SPÖ und FPÖ erhielt. Demnach will der Bund den Gemeinden im Jänner 2025 eine Liquiditätshilfe von 300 Mio. € überwiesen. Zudem sollen 500 Mio. € für ein neues kommunales Investitionsprogramm (KIP 2025) zur Verfügung gestellt werden, wobei der von den Gemeinden zu erbringende Kofinanzierungsanteil von 50 % auf 20 % gesenkt werden soll. Die Hälfte der Mittel ist dabei für Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung reserviert. Gleichzeitig wollen ÖVP und Grüne die Antragsfrist für das laufende Investitionsprogramm um zwei Jahre bis Dezember 2026 verlängern. Weitere 120 Mio. € fließen in den nächsten Jahren in die Förderung des digitalen Übergangs, wobei die Gemeinden im Gegenzug Bürger:innen bei Behörden- und Amtswegen und digitalen Förderanträgen unterstützen sollen. Die NEOS sprachen sich im Ausschuss für strategische Änderungen anstelle von Hilfspaketen aus und stimmten daher gegen das Vorhaben.

Mitverhandelt mit dem Gesetzesantrag wird eine Novelle zum Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, die vorerst allerdings nur redaktionelle Änderungen enthält.

Umsetzung zweier EU-Verordnungen für den Finanzsektor

Ebenfalls gemeinsam werden die Abgeordneten über zwei weitere Initiativanträge der Koalitionsparteien verhandeln, mit denen zwei den Finanzsektor betreffende EU-Verordnungen im österreichischen Recht implementiert werden sollen. Zum einen geht es dabei um den sogenannten Digital Operational Resilience Act (DORA), der darauf abzielt, ein einheitliches Cybersicherheitsniveau für den Finanzsektor in der EU sicherzustellen. Mit dem DORA-Vollzugsgesetz und begleitenden Gesetzesänderungen soll dafür Sorge getragen werden, dass die EU-Vorgaben in Österreich anwendbar sind.Gleiches gilt für die Umsetzung der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA), bei der es um die Regulierung von Krypto-Märkten geht. In beiden Fällen wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) als zuständige Aufsichtsbehörde festgelegt und mit den erforderlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet. Wertpapiere und Kryptowerte sollen gleich behandelt werden, daher sei das MiCA vergleichbar mit dem Wertpapieraufsichtsgesetz ausgestaltet, hieß es dazu im Finanzausschuss. Das MiCA-Vollzugsgesetz erhielt im Finanzausschuss einhellige Zustimmung, für das DORA-Vollzugsgesetz stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der FPÖ.

Betriebliche Vorsorgekassen

Mit einer von ÖVP und Grünen initiierten Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes soll unter anderem ein Risikomanagement für betriebliche Vorsorgekassen eingeführt werden. Zudem sollen im Gesetz klare Vorgaben für die Gewährung von Zinsgarantien sowie für Werbung verankert werden. Nach Meinung der Koalitionsparteien haben die BV-Kassen bei Zinsgarantien derzeit einen relativ weiten Gestaltungsspielraum bei gleichzeitig mangelhafter Transparenz. Neu ist zudem, dass die jährliche Kontonachricht zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge künftig standardmäßig elektronisch übermittelt werden soll, wobei Berechtigte auf Informationen auf Papier beharren können.

Maßnahmen gegen Scheinfirmen und Abgabenbetrug

Zwei Gesetzespakete der Regierung haben die Bekämpfung von Scheinfirmen, Scheinrechnungen und andere Formen von Abgabenbetrug zum Ziel. So ist etwa geplant, die Auftraggeberhaftung auszuweiten, Strafen zu verschärfen und die Sozialbetrugsdatenbank zu erweitern. Zudem sollen Finanzstrafverfahren beschleunigt und die Finanzstrafbehörden – etwa durch die Ausstellung vereinfachter Strafverfügungen und die Möglichkeit der Strafaufhebung – entlastet werden. Für verwendete oder erstellte Schein- und Deckungsrechnungen wird eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 100.000 € eingeführt. Insgesamt erwartet sich die Regierung durch das Betrugsbekämpfungsgesetz rund 60 Mio. € an zusätzlichen Abgaben. Zudem würden legal operierende Unternehmen profitieren, indem sie Aufträge erhielten, die ursprünglich kostengünstigere Scheinunternehmen bekommen hätten, wird in den Erläuterungen festgehalten. Auch von Seiten der Fraktionen wurde das Paket im Finanzausschuss einhellig begrüßt.

Mehr Geld für die Feuerwehren

Ebenfalls parteiübergreifendes Lob im Finanzausschuss erhielt eine von der Regierung vorgeschlagenen Änderung des Katastrophenfondsgesetzes. Mit der Gesetzesnovelle soll zum einen der „Garantiebetrag“, den Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds erhalten, von 95 Mio. € auf 140 Mio. € pro Jahr erhöht werden. Andererseits sollen Betroffene von Erdsenkungen und sonstigen vertikalen Bodenbewegungen künftig ebenfalls Unterstützung aus dem Fonds bekommen. Damit erhielten Feuerwehren mehr Planungssicherheit, zeigte sich etwa die ÖVP im Ausschuss erfreut.

Internationale Hilfe

Das von der Regierung vorgelegte IFI-Beitragsgesetz sieht die Bereitstellung zusätzlicher Mittel an internationale Entwicklungsbanken vor.So ist zur weiteren Unterstützung der Ukraine geplant, das Kapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) um 4 Mrd. € zu erhöhen, wobei der österreichische Anteil an der Kapitalerhöhung bei knapp 92 Mio. € liegt. Auch an der Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung und der Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) will sich Österreich – einerseits mit 18,5 Mio. €, andererseits mit 17 Mio. USD – beteiligen. Zum einen geht es dabei um die globale Bekämpfung von Hunger und Armut im ländlichen Raum und zum anderen um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik.

Im Ausschuss stimmte nur die FPÖ gegen das Gesetz. Sie sprach sich dafür aus, das gesamte System der staatlichen Entwicklungshilfe zu überarbeiten.

Auflösung der COFAG

In Umsetzung eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom Oktober 2023 ist beabsichtigt, die COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) aufzulösen und die Aufgaben der Gesellschaft auf das Finanzministerium zu übertragen. In diesem Zusammenhang soll Finanzminister Magnus Brunner auch ermächtigt werden, die von der COFAG ausgestellten Garantien zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen bis zu einer Höhe von 300 Mio. € zu übernehmen. Auch erhält er die Möglichkeit, von der Einbringung von Rückforderungen unter 1.000 € abzusehen, wenn im Einzelfall der Ressourceneinsatz und die Aufwendungen in einem Missverhältnis zu den dadurch voraussichtlich zu erlangenden Beträgen stehen. Im Ausschuss erhielten das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz und die begleitenden Gesetzesänderungen die Zustimmung von ÖVP und Grünen, wobei die Grünen die Hoffnung äußerten, dass es der COFAG bis Ende Juli gelingt, möglichst alle noch offenen COVID-19-Förderanträge abzuschließen.

Abgabenänderungsgesetz 2024

Mit dem im Finanzausschuss gegen die Stimmen der SPÖ angenommenen Abgabenänderungsgesetz 2024 sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden. So soll etwa ab 2025 eine grenzüberschreitende Steuerbefreiung für Kleinstunternehmen eingeführt werden. Zudem wird Kleinunternehmen eine vereinfachte Rechnungsausstellung unabhängig vom ausgewiesenen Rechnungsbetrag ermöglicht. Auch von der Möglichkeit, virtuelle Firmenanteile (sogenannte „phantom shares“) in Mitarbeiterbeteiligungen umzuwandeln, werden Kleinunternehmen und Start-Ups profitieren. Überdies ist vorgesehen, die antragslose Arbeitnehmerveranlagung auszuweiten, den Veranlagungsfreibetrag auch Grenzgänger:innen zu gewähren und Lebensmittelspenden ab August 2024 von der Umsatzsteuer zu befreien. Davon sollen etwa Projekte wie die „Tafel“ profitieren. Auch Verwaltungsvereinfachungen und weitere Maßnahmen gehören zum Paket.

Neubewertung landwirtschaftlicher Einheitswerte

Gemeinsam mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wird ein Koalitionsantrag in Verhandlung stehen, der vorsieht, das Überprüfungsintervall der klimatischen Verhältnisse im Bereich der Bodenschätzung von 30 Jahren auf 15 Jahre zu verkürzen. Zudem soll das Verfahren zur Aktualisierung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Stichtage ab 1. Jänner 2032 präzisiert werden. Hierzu werden die jeweiligen Parameter (Indizes) genauer definiert. Liegen die Durchschnittswerte sowohl beim Primär- als auch beim Sekundärindex mehr als 20 % über oder unter den bisherigen Wertverhältnissen, sollen diese angepasst werden. Die Opposition lehnte die Novelle im Finanzausschuss geschlossen ab.

70 Mio. € Förderung für Gasleitung WAG Teil-Loop

Einstimmig sprach sich der Finanzausschuss dafür aus, das Gasleitungsinfrastrukturprojekt „WAG Teil-Loop“ mit bis zu 70 Mio. € zu fördern. Durch den von der Gas Connect Austria in die Wege geleiteten Ausbau der West-Austria-Gasleitung (WAG) soll die Sicherheit der Gasversorgung in Österreich erhöht und die Abhängigkeit von russischem Gas verringert werden. Konkret ist vorgesehen, den Abschnitt zwischen Oberkappel und Bad Leonfelden um einen 40 km langen parallelen Leitungsstrang zu erweitern.

Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein

Der Hochwasserschutz am Rhein soll weiter verbessert und für ein 300-jährliches Hochwasser gerüstet werden. Ziel ist eine Erhöhung des Abflusskapazität auf 4.300 m³/s durch flussbautechnische Maßnahmen. Auch die Verbesserung des ökologischen Potenzials des Rheins in der Grenzstrecke von Vorarlberg und der Schweiz soll dadurch erreicht werden. Der entsprechende Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz erhielt im Landwirtschaftsausschuss einhellige Zustimmung. Gestartet wird mit dem Bau voraussichtlich am 1. Juli 2027, die Bauzeit beträgt 20 Jahre. Die kalkulierten Gesamtkosten liegen bei ca. 2,1 Mrd. €. Die Nettokosten sollen von der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu gleichen Teilen getragen werden.

Eine Beteiligung des Landes Vorarlberg an den für den Bund anfallenden Kosten wird in einer entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung geregelt, die den Ausschuss ebenfalls einstimmig passierte. Bis zum Jahr 2052 wird für den Bund von Gesamtkosten von rund 1,1 Mrd. € ausgegangen. Das Land Vorarlberg soll davon etwa ein Viertel tragen – maximal jedoch 273,7 Mio. €. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kostenbeteiligung des Landes in 25 gleich hohen jährlichen Teilzahlungen von rund 10,9 Mio. € geleistet wird.

Änderung des Bundesämtergesetzes

Nachgeordneten Dienststellen des Land- und Forstwirtschaftsministeriums soll es ermöglicht werden, im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit zu eröffnen. Dies soll einer stärken internationalen Vernetzung und dem Ausbau eines breiteren Kompetenzbereiches dieser Dienststellen dienen. In einem ersten Schritt sollen beim Bundesamt für Wasserwirtschaft und bei der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen solche Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet werden. Der Koalitionsantrag erhielt im Ausschuss die Stimmen von ÖVP und Grünen.

Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Cybersicherheit

Die EU-Richtlinie NIS-2 (Network an Information Security Directive) soll die Cyber- und Informationssicherheit von systemrelevanten Unternehmen und Institutionen unionsweit regeln und enthält Bestimmungen, wie sich diese auf potenzielle Cyberattacken vorzubereiten bzw. mit erfolgten Cybercrime-Vorfällen umzugehen haben.

Zur Umsetzung in Österreich hat der Innenausschuss einen Koalitionsantrag auf den Weg gebracht. Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes soll eine Cybersicherheitsbehörde spielen, die im Innenministerium eingerichtet wird. Sie soll unter anderem die Meldung sowie Behandlung von Sicherheitsvorfällen übernehmen und sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene für den Informationsaustausch zuständig sein. Unter der Aufsicht des Innenministeriums sollen außerdem ein oder mehrere Computer-Notfallteams bzw. CSIRTs (Cybersecurity Incident Response Teams) eingerichtet werden. Ihre Aufgaben sollen die Erkennung und Analyse von Cyberbedrohungen, die Koordination von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sowie die Unterstützung der betroffenen Einrichtungen bei der Wiederherstellung ihrer Systeme umfassen.

Ob das Gesetzespaket im Nationalrat beschlossen werden kann, ist noch offen. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, ist nämlich eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Im Innenausschuss stimmten aber nur ÖVP und Grüne für das Gesetz. Die Opposition zeigte sich kritisch.

Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes

Eine von ÖVP und Grünen vorgeschlagene Novellierung des Sicherheitspolizeigesetztes sieht unter anderem die Wiedereinführung des Einsatzes von Kennzeichenerkennungsgeräten vor – mit angepassten datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Außerdem sollen die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der besonderen Durchsuchungsanordnung erweitert werden. Diese soll künftig nicht mehr nur im Rahmen bestimmter Großveranstaltungen erlassen werden können, sondern auch bei „besonders gefahrengeneigten“ Einrichtungen. Weiters ist eine von den Sicherheitsbehörden gemeinsam geführte Datenverarbeitung („Aktenindex“) geplant sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die sichere elektronische Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und unter anderem Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollzugsbehörden. Bei Geiselnahmen, Katastrophenfällen oder Staatsbesuchen soll es außerdem möglich werden, Bild- und Tondaten in Echtzeit an die Landesleitzentralen und an das Lagezentrum des Innenministeriums zu übermitteln. Im Innenausschuss erhielt der Antrag eine Mehrheit von ÖVP und Grünen.

Reparatur der Rechtsberatung von Asylwerber:innen

Um die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsberatung für Asylwerber:innen durch die Bundesbetreuungsagentur (BBU) zu gewährleisten, schickte der Innenausschuss einen weiteren Koalitionsantrag ins Plenum. Der Verfassungsgerichtshof hatte moniert, dass die Unabhängigkeit nicht hinreichend gesetzlich abgesichert sei und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt werde. Mit der Gesetzesänderung soll nun in der BBU ein eigener Geschäftsbereich Rechtsberatung eingerichtet werden. Zudem sind besondere Regelungen zum Kündigungs- und Entlassungsschutz von Rechtsberater:innen vorgesehen. Auch ein Qualitätsbeirat soll gesetzlich bindend werden. Im Ausschuss gab es breite Zustimmung für die Änderungen. Nur die FPÖ stimmte dagegen.

Katastrophenhilfeabkommen mit Serbien und Georgien

Zwei Staatsverträge mit Serbien und Georgien zur Katastrophenhilfe passierten den Innenausschuss einstimmig. Österreich hat bereits mit mehreren Staaten Katastrophenhilfeabkommen geschlossen, um eine Rechtsgrundlage für Hilfe bei Natur- oder technischen Katastrophen sicherzustellen. Nun soll ein solches Abkommen auch mit Serbien und Georgien abgeschlossen werden.

„Truthfluencing“ gegen Radikalisierung

Maßnahmen gegen die Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen auf TikTok und anderen Social-Media-Plattformen fordern die Abgeordneten mit einem Entschließungsantrag. Er wurde im Innenausschuss von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS befürwortet. Eine „Truthfluencing“-Offensive – als „Gegenbewegung zu Desinformation“ – solle Formate in jugendgerechter Sprache beinhalten und Medienbildung stärken. Konkret wird Innenminister Gerhard Karner aufgefordert, ein Expert:innengremium unter der Koordinierung durch das „Bundesweite Netzwerk Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED)“ einzurichten und zu finanzieren. Dieses solle eine multidimensionale Awarenessoffensive „Truthfluencing“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Radikalisierung auf TikTok ins Leben rufen. Bis Ende September 2024 wird ein Zwischenbericht über die ersten Maßnahmen eingefordert.

Digitale Zeugnisse und Schulausweise

Aufgrund einer Fristsetzung steht ein von der Koalition vorgelegtes Digitalisierungspaket für Schulen ohne vorherige Beratung im Unterrichtsausschuss auf der Tagesordnung. Damit sollen etwa Schulzeugnisse künftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürger:innen digital zur Verfügung stehen. Zudem ist die gesetzliche Verankerung des digitalen Schülerausweises vorgesehen. Die edu.digicard kann von Schüler:innen bzw. bei unter 14-Jährigen durch deren Erziehungsberechtigte kostenlos beantragt werden. Im Paket enthalten sind außerdem eine Ausdehnung der Befristung von Schulversuchen auf die doppelte Dauer des Bildungsganges sowie eine einfachere Datenerfassung zu Sommerschulen. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) mbu/gs/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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Pflege – DIE soziale Frage des 21. Jahrhunderts

Hilfswerk-Oesterreich-–-DIE-soziale-Frage-des-21.-Jahrhunderts-epas-presseagentur

Das Hilfswerk NÖ begrüßt die 3. Pflegereform. Jetzt sei es aber wichtig, in die Tiefe zu gehen – vor allem was den Fokus auf Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte betrifft.

 

    • Wir fordern weiterhin eine strukturelle Weichenstellung: Aufgabe der (neuen) Regierung muss es sein, weitere Schritte zu setzen, die in die Tiefe gehen. Pflege ist DIE soziale Frage, die uns im 21. Jahrhundert beschäftigt
      Michaela Hinterholzer
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Es darf sich nicht alles um rechtliche oder finanzielle Fragen drehen. In den Fokus müssen pflegebedürftige Personen, deren Angehörige und Pflegekräfte rücken. Unterschiedliche Lebensphasen bringen unterschiedliche Bedürfnisse, die es zu erfüllen gilt. Unsere Mitarbeiter*innen sind es, die diese Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden am besten kennen, denn sie betreuen 8.000 Familien in ganz Niederösterreich

    • Michaela Hinterholzer
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Wir freuen uns, dass vor allem auch in Niederösterreich einiges getan wurde, um die einzelnen Berufsfelder in der Pflege und Betreuung attraktiver zu gestalten. Vor allem die Pflegeausbildungsprämie schafft neue Anreize für junge Menschen, eine Ausbildung in einem sehr spannenden Tätigkeitsbereich zu starten

  • Michaela Hinterholzer; Christoph Gleirscher

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St. Pölten  Wir fordern weiterhin eine strukturelle Weichenstellung: Aufgabe der (neuen) Regierung muss es sein, weitere Schritte zu setzen, die in die Tiefe gehen. Pflege ist DIE soziale Frage, die uns im 21. Jahrhundert beschäftigt“, zeigt sich Präsidentin Michaela Hinterholzer überzeugt.

Menschen müssen in den Mittelpunkt gestellt werden.

Es darf sich nicht alles um rechtliche oder finanzielle Fragen drehen. In den Fokus müssen pflegebedürftige Personen, deren Angehörige und Pflegekräfte rücken. Unterschiedliche Lebensphasen bringen unterschiedliche Bedürfnisse, die es zu erfüllen gilt. Unsere Mitarbeiter*innen sind es, die diese Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden am besten kennen, denn sie betreuen 8.000 Familien in ganz Niederösterreich“, so die Präsidentin weiter.

Und deshalb ist es auch wichtig, dass das Arbeitsumfeld für Pflege- und Betreuungskräfte laufend evaluiert und verbessert wird. Zahlreiche Personen, die eine Ausbildung im Bereich der Pflege und Betreuung absolviert haben und jetzt nicht mehr in dem Bereich tätig sind, würden zurückkehren, wenn sich an den Rahmenbedingungen etwas ändert. Denn es ist nicht die Tätigkeit an sich, die die Menschen davon abhält, einen Beruf in der Pflege zu wählen. Die Allermeisten arbeiten gerne als Pflegekraft und sehen darin einen Beruf mit Sinn.

Deshalb arbeitet das Hilfswerk Niederösterreich laufend an einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter*innen:

  • Um den Arbeitsablauf effizienter zu gestalten, wurden Pflegestandards zur Dokumentation von Pflegetätigkeiten eingeführt.
  • 2023 nahmen über 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Pflege und Betreuung teil.
  • Das Hilfswerk Niederösterreich ist Ausbildungsstätte für Praktikantinnen und Praktikanten. 2023 nutzten knapp 800 angehende Pflegekräfte diese Möglichkeit, um die mobile Pflege und Betreuung kennenzulernen.

Wir freuen uns, dass vor allem auch in Niederösterreich einiges getan wurde, um die einzelnen Berufsfelder in der Pflege und Betreuung attraktiver zu gestalten. Vor allem die Pflegeausbildungsprämie schafft neue Anreize für junge Menschen, eine Ausbildung in einem sehr spannenden Tätigkeitsbereich zu starten“, sind sich Präsidentin Michaela Hinterholzer und Hilfswerk Niederösterreich Geschäftsführer Christoph Gleirscher sicher.

Rückfragen & Kontakt:

Hilfswerk Niederösterreich
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Salzburg (OTS)  Am 9. Juni 2024 wird das Europaparlament in Deutschland und in Österreich neu gewählt und viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Wen soll ich wählen? Welche Partei vertritt meine Interessen am besten?

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Hilfswerk Österreich: Neues Pflegepaket der Bundesregierung schließt schmerzliche Lücken

Hilfswerk Österreich: Neues Pflegepaket der Bundesregierung schließt schmerzliche Lücken

Hilfswerk: Neues Pflegepaket der Bundesregierung schließt schmerzliche Lücken

Ausweitung des Pflegestipendiums, Kompetenzstelle für Auslandsausbildungen, mehr Befugnisse für Heimhilfen, finanzieller Support für Ersatzpflege sind notwendige Maßnahmen

Insgesamt ein sehr positives Paket
Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin des Hilfswerk Österreich

Wien (OTS)  Heute, am 29. Mai 2024, haben Bundesminister Rauch und Klubobmann Wöginger ein neues Maßnahmenpaket der Bundesregierung für Pflege und Betreuung vorgestellt. Es umfasst aus Sicht des Hilfswerks richtige und wichtige Weichenstellungen, die vielfach, auch seitens des Hilfswerks eingefordert wurden. Das Paket trage laut Hilfswerk dazu bei, den Einstieg in den Pflegeberuf zu erleichtern, das Berufsfeld der Heimhilfe zu attraktivieren und pflegende Angehörige besser zu unterstützen.

Das Pflegestipendium erhalten ab September 2024 auch Berufsumsteigerinnen und -umsteiger, die ihre Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Hochschule absolvieren. „Das ist ein ganz wichtiger Schritt, denn hier hatten wir nach den letzten Pflegereformpaketen im Bereich der Ausbildung noch eine schmerzliche Lücke“, meint Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin des Hilfswerk Österreich.

„Einen weiteren dringenden – und von uns mehrfach eingemahnten – Schritt sehen wir in der geplanten Kompetenzstelle für Nostrifikationsverfahren. Denn so wie die Anwerbung dringend benötigter Pflegekräften aus Drittstaaten derzeit läuft – mit individuell kaum überwindbaren bürokratischen und finanziellen Hürden – werden wir gegen planvoll agierende Staaten wie beispielsweise die Schweiz und die skandinavischen Länder das Nachsehen bei gut ausgebildeten Pflegefachkräften haben“, erläutert Anselm.

Die Kompetenzen der Heimhilfen sollen künftig auf Tätigkeiten wie Blutdruckmessen oder das Verabreichen von Augen- und Ohrentropfen ausgedehnt werden. „Das Berufsbild Heimhilfe erfährt eine Aufwertung, die anderen Pflegeberufe können sich dadurch verstärkt auf ihre Kernkompetenzen fokussieren“, so Anselm.

Schließlich begrüßt das Hilfswerk die im Paket der Bundesregierung vorgesehene finanzielle Unterstützung pflegender Angehöriger durch die Förderung von Ersatzpflege ab dem ersten Tag sowie die Absicht, mehr Transparenz in der 24-Stunden-Betreuung zu schaffen. „Insgesamt ein sehr positives Paket“, schließt Anselm.

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Mag. Barbara Tober
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Judoka Kurt Kellerer trotzt Verletzung und Trainingsrückständen bei Veteranen-EM 2024 in Sarajevo

Judoka Kurt Kellerer trotzt Verletzung und Trainingsrückständen bei Veteranen-EM 2024 in Sarajevo

Vorbereitung und Herausforderungen

Trotz einer viralen und bakteriellen Superinfektion, die ihn sieben Wochen lang außer Gefecht setzte und zu erheblichen Trainingsrückständen führte, hat sich der Grazer Judoka Kurt Kellerer entschieden, an der bevorstehenden Veteranen-Europameisterschaft in Sarajevo teilzunehmen. Diese Entscheidung fiel inmitten einer Liste von Teilnehmern, die viele bekannte Namen vermissen lässt, was die Spannung um das Turnier noch erhöht.

Eine alte Verletzung und ihre Auswirkungen

Kellerer der sich während der Vorbereitung für die WM 2023 in Abu Dhabi eine Verletzung am Zehengrundgelenk zuzog, die seine Teilnahme an der EM 2024 gefährdete, und auch zu einem vorzeitigen Ausscheiden in Abu Dhabi im November des Vorjahres führte, hat sich dennoch relativ kurzfristig entschieden bei der EM 2024 anzutreten.

Die Liste der Teilnehmer

Die Liste der Teilnehmer für die EM in Sarajevo wirft jedoch einige Fragen auf, da viele bekannte Namen bisher fehlen. Es bleibt abzuwarten, ob sie sich alle im letzten Moment anmelden werden, um an diesem prestigeträchtigen Turnier teilzunehmen.

Die Herausforderung der Konkurrenz

Kellerer, der von den Verantwortlichen als Nummer 2 gesetzt wurde, steht hinter dem mehrfachen Europa- und Weltmeister Babak Hajiev aus Aserbaidschan, der in seiner Gewichtsklasse als das Maß aller Dinge gilt. Die Tatsache, dass Kellerer keine Gewichtsprobleme hat, trotz des Muskelrückgangs aufgrund der Superinfektion, ist das einzige positive Element, das er aus der Situation ziehen kann.

Entschlossenheit auf der Matte

Die Teilnahme an der Veteranen-Europameisterschaft in Sarajevo wird zweifellos eine Herausforderung für Kellerer sein, der nicht nur mit seiner Verletzung und den Trainingsrückständen kämpfen muss, sondern auch mit starken Konkurrenten auf der Matte stehen wird. Dennoch ist er entschlossen, sein Bestes zu geben und die Chance zu nutzen, sich erneut zu beweisen.

 

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